Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

 

§ 2 Vertragsgrundlage

Grundlage der vertraglichen Zusammenarbeit sind das schriftliche Angebot des Unternehmens, diese AGB sowie alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (u. a. BGB) und technischen Regeln, insbesondere DIN- und VDE-Normen.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
    1.    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2.    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
    3.    Für umfangreiche Projekte sind angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zulässig.
    4.    Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

§ 4 Leistungsumfang und Änderungen
    1.    Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
    2.    Leistungen, die dort nicht enthalten sind, werden als Nachträge gesondert vergütet.
    3.    Kosten, die durch bauseitige Änderungen, unklare Bausituationen oder nachträgliche Kundenwünsche entstehen, trägt der Kunde.

 

§ 5 Termine und Ausführungsfristen
    1.    Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bestätigt wurden.
    2.    Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, fehlender Mitwirkung des Kunden oder sonstiger nicht vom Betrieb zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
    3.    Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
    •    ein ungehinderter Zugang zu allen relevanten Arbeitsbereichen möglich ist,
    •    erforderliche Unterlagen (Pläne, Leitungsführungen, technische Daten) rechtzeitig bereitgestellt werden,
    •    die erforderlichen Stromkreise ordnungsgemäß freigeschaltet sind,
    •    die baulichen Voraussetzungen für die Installation erfüllt sind.

Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, können dem Kunden hierdurch entstehende Mehrkosten berechnet werden.

 

§ 7 Abnahme
    1.    Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung.
    2.    Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich vorzunehmen.
    3.    Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme, gilt die Leistung spätestens 14 Tage nach Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen.
    4.    Mit der Abnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
    5.    Geringfügige Rest Arbeiten berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, sofern sie die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

§ 8 Gewährleistung
    1.    Für Verbraucher gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme; bei Arbeiten an Bauwerken 5 Jahre (§ 634a BGB).
    2.    Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, sofern es sich nicht um Arbeiten an Bauwerken handelt.
    3.    Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Mängel, die zurückzuführen sind auf:
    •    bauseitige Vorgaben,
    •    vom Kunden gestellte oder beigestellte Materialien,
    •    Eingriffe Dritter oder unsachgemäße Nutzung.
    4.    Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

 

§ 9 Haftung
    1.    Der Elektroinstallationsbetrieb haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
    2.    Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
    3.    Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. Datenverlust, Produktionsausfälle, Betriebsschäden) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
    4.    Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

    1.    Gelieferte Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum Unseren Unternehmen. Der Kunde darf diese vor Eigentumsübergang weder veräußern noch verpfänden.

    2.    Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht vollständig bezahltes Material auszubauen und zurückzunehmen, soweit keine Gefahr besteht, Schäden an Gebäuden zu verursachen.

 

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung des Unternehmens.

 

§ 12 Gerichtsstand

Es gilt Deutsches Recht. Für Verträge mit Unternehmern ist der Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

§13 Angebote und Vertragsschluss

    1.    Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nichts anders angegeben ist.

    2.    Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.

 

§14 Leistungsausführung 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.

 

§15 Kündigung 

    1.    Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

    2.    Erfolgt eine Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund, ist die bis dahin erbrachte Leistung einschließlich entgangenen Gewinns zu vergüten (§ 648 BGB).

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